Opferanwalt
und Nebenklage

Wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, vertrete ich Ihre Interessen im Rahmen der Nebenklage vor Gericht.

Die Strafprozessordnung (StPO) bietet dem Verletzten oder Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Wege der Nebenklage aktiv am Strafprozess teilzunehmen und sich als Opfer durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Dem Nebenkläger stehen eigene Verfahrensrechte, wie das Beweisantrags- und Fragerecht, sowie auch das Recht zur Ablehnung von Richtern zu.

Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Interessen ausreichend vertreten werden.

Die Kosten der Nebenklage werden bei bestimmten, schwerwiegenden Straftaten vom Staat übernommen. Fragen Sie uns, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme möglich ist.