Ihre Rechte

Verhalten im Umgang mit Polizei und Justiz:

Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen.

Keine Aussage und auch keine anderen „Plaudereien“ mit den Polizisten.

Bei Festnahme: Sofort telefonisch den Anwalt informieren. Auf diesen Anruf bestehen, dies ist gerade hier Ihr gutes Recht.

Zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Maßnahme mit Anwalt gehen, diesen jedenfalls zuvor kontaktieren.

Denken Sie daran: Jedes Telefongespräch kann abgehört werden.

Verweigern Sie jede Mithilfe bei der Sachaufklärung.

Der Konflikt mit Staatsanwaltschaft und Gericht sollte von einer qualifizierten Strafverteidigung nicht gescheut werden. Ausschließliche "Konfliktverteidigung" jedoch vermag zwar große Aufmerksamkeit in einen Porzess bringen, schadet aber oftmals dem Angeklagten mit der möglichen Folge einer härteren Strafe. Durch langjährige praktische Erfahrung wurden die Verfahren in der Mehrzahl der geführten Fälle eingestellt und so eine Anklage oder Gerichtsverhandlung vermieden.

Akteneinsicht

Als Strafverteidiger erhalte ich Einblick in Ihre Ermittlungsakte. So erfahre ich, was Ihnen genau vorgeworfen wird und wie die Beweislage ist. Erst danach kann eine seriöse und ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen abgegeben werden.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklage bekommen? Eine Ladung zur Gerichtsverhandlung wurde Ihnen zugestellt? Unabhängig davon, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird, als erfahrener Strafverteidiger rate ich zur frühen Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt. Die Entscheidung sich einen Rechtsbeistand zu nehmen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
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