Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen.
Keine Aussage und auch keine anderen „Plaudereien“ mit den Polizisten.
Bei Festnahme: Sofort telefonisch den Anwalt informieren. Auf diesen Anruf bestehen, dies ist gerade hier Ihr gutes Recht.
Denken Sie daran: Jedes Telefongespräch kann abgehört werden, auch wenn dies relativ selten der Fall ist.
Verweigern Sie jede Mithilfe bei der Sachaufklärung.
Der Konflikt mit Staatsanwaltschaft und Gericht sollte von einer qualifizierten Strafverteidigung nicht gescheut werden. Ausschließliche "Konfliktverteidigung" jedoch vermag zwar große Aufmerksamkeit in einen Prozess bringen, schadet aber oftmals dem Angeklagten mit der möglichen Folge einer härteren Strafe. Durch langjährige praktische Erfahrung wurden die Verfahren der Kanzlei in der Mehrzahl der geführten Fälle eingestellt und so eine Anklage oder Gerichtsverhandlung vermieden.