Das Jugendstrafrecht verfolgt einen erzieherischen Ansatz und unterscheidet sich daher wesentlich vom allgemeinen Strafrecht. Hier gilt neben den allgemeinen Strafgesetzen zusätzlich das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Zuständig ist in der Regel das Jugendschöffengericht oder der Jugendrichter beim Amtsgericht, je nach Schwere des Vorwurfs.
Gerade im Jugendstrafrecht ist es besonders wichtig, frühzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufzunehmen. So kann gegebenenfalls bereits im Ermittlungsverfahren auf eine erzieherisch sinnvolle Lösung hingewirkt werden, anstatt ausschließlich eine strafrechtliche Sanktion anzustreben.
Ein besonderes Instrument innerhalb dieses Bereichs ist das sogenannte normverdeutlichende Gespräch. Ziel eines solchen Gesprächs ist es, dem Jugendlichen die Bedeutung von Recht und Unrecht klarzumachen und Verantwortungsbewusstsein zu fördern – häufig kann dadurch ein formelles Verfahren vermieden werden.
Ich berate und begleite Jugendliche wie auch deren Eltern umfassend in allen Verfahrensabschnitten des Jugendstrafrechts – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis hin zur Hauptverhandlung.